SINGAPUR-AUSWEIS
In Singapur benötigt jeder Bürger und Einwohner Singapurs über 15 Jahren grundsätzlich einen Singapur-Ausweis. Die eindeutige NRIC-Nummer besteht aus neun alphanumerischen Zeichen und dient als Identifikationsnummer. Die zweite und dritte Stelle geben das Geburtsjahr an.
Meldung von Verlust und Ersatz des Singapur-Ausweises
Ein Ersatzantrag kann ausschließlich persönlich bei der Einwanderungs- und Kontrollbehörde gestellt werden. Ausführliche Informationen und Verfahren zur Meldung des Verlusts eines Personalausweises finden Sie unter https://www.ica.gov.sg/documents/ic/loss.
Singapurische Staatsbürger, die ihren IC verloren haben, müssen den Verlust innerhalb von 14 Tagen persönlich melden und einen Ersatz beantragen. Eine Anzeige bei der Polizei ist nur erforderlich, wenn Sie Opfer einer Straftat sind. Andernfalls können Sie eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung eines US-Notars abgeben oder den Verlust bei der ICA melden. Nach Ihrer Rückkehr nach Singapur melden Sie den Verlust bitte bei der Einwanderungs- und Kontrollbehörde.
Ändern Sie den Namen oder die Adresse im Singapur-Personalausweis
Namens- oder Adressänderungen in Ihrem Personalausweis können nur direkt bei der Einwanderungs- und Kontrollbehörde (Immigration & Checkpoints Authority) vorgenommen werden. Ausführliche Informationen und Verfahren zur Namensänderung in Ihrem Personalausweis finden Sie unter https://www.ica.gov.sg/documents/ic/update_particulars. Informationen zur Adressänderung finden Sie unter https://www.ica.gov.sg/documents/ic/update_residential_address.
Inhaber eines singapurischen Personalausweises sind für dessen Aufbewahrung verantwortlich, müssen ihn jedoch nicht bei sich tragen. Zu den Bereichen, in denen NRICs überprüft werden müssen, gehören Reisepässe (Einwanderungsbeamte), Wahllokale (Polizisten) und Personen, die den Wehrdienst in den Streitkräften, der Polizei und dem Zivilschutz Singapurs ableisten.[3] Ungeachtet dessen kann die Polizei verdächtige Personen festnehmen, bis ein solcher entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vorgelegt werden kann. Außerdem ist es erforderlich, NRICs nach Ableistung des Wehrdienstes im Alter von 30 Jahren erneut zu registrieren.