LUXEMBURGISCHER PERSONALAUSWEIS

ÜBERSICHT ÜBER DEN LUXEMBURGISCHEN PERSONALAUSWEIS Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises – Einwohner Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises – Nicht-Einwohner Schnellverfahren Elektronische Zertifikate des luxemburgischen Personalausweises Gültigkeitsdauer des luxemburgischen Personalausweises Erneuerung eines luxemburgischen Personalausweises Rückgabe eines Personalausweises Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Personalausweises Formulare

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LUXEMBURGISCHER PERSONALAUSWEIS

ÜBERBLICK

Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises – Einwohner
Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises – Nicht-Einwohner
Schnellverfahren
Elektronische Zertifikate des luxemburgischen Personalausweises
Gültigkeitsdauer des luxemburgischen Personalausweises
Erneuerung eines luxemburgischen Personalausweises
Rückgabe eines Personalausweises
Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Personalausweises
Formulare/Online-Dienste
Ansprechpartner

Die Gültigkeitsdauer der an luxemburgische Staatsangehörige ausgestellten Personalausweise wurde ab dem Ende des Krisenzustands um drei Monate verlängert für:

Personalausweise, deren Gültigkeit nach dem 1. März 2020 abgelaufen ist;
luxemburgische Staatsangehörige, die in eine andere Gemeinde in Luxemburg ziehen.
Darüber hinaus ist es ab sofort möglich, einen Termin bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu zu vereinbaren, um einen Personalausweis zu beantragen oder abzuholen.

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Der Personalausweis ist der behördliche Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit seines Inhabers.

Luxemburgische Staatsangehörige ab 15 Jahren, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einer luxemburgischen Gemeinde haben, müssen einen Personalausweis mit sich führen.

Personen unter 15 Jahren benötigen keinen Personalausweis: Dieser wird auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils ausgestellt. Jugendliche unter 15 Jahren benötigen für Reisen innerhalb der EU daher keinen Reisepass.

Für im Ausland lebende Personen ist der Personalausweis optional.

Luxemburgische Personalausweise verfügen über einen elektronischen Chip.

WER IST BETROFFEN?
Der Personalausweis ist obligatorisch für alle, die:

besitzt die luxemburgische Staatsangehörigkeit;
wohnt normalerweise in Luxemburg;
ist mindestens 15 Jahre alt.
Für Personen, die im Ausland leben oder jünger als 15 Jahre sind, ist der Personalausweis optional.

Niemand darf mehr als einen Personalausweis besitzen.
VORBEREITENDE SCHRITTE
Wenn ein im Ausland lebender luxemburgischer Staatsbürger ein im Ausland geborenes Kind hat, das nicht bei einer luxemburgischen Behörde gemeldet ist, muss er beim Staatsangehörigkeitsamt (Service de l’indigénat) einen Staatsangehörigkeitsausweis für sein Kind beantragen.

Im Rahmen dieses Antrags wird das Kind in das Nationale Personenregister eingetragen. Anschließend kann dem im Ausland geborenen Kind ein Personalausweis ausgestellt werden.

FRISTEN
Die Frist für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt im Normalverfahren 10 Werktage, im Schnellverfahren 3 Werktage.

Bei Anträgen an eine diplomatische oder konsularische Vertretung verlängert sich diese Frist aufgrund einer Bearbeitungszeit.

Der Personalausweis muss innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zuständigen Behörden behalten sich das Recht vor, den Personalausweis nach Ablauf der Frist zu vernichten.
KOSTEN
FÜR EINEN PERSONALAUSWEIS
Der Personalausweis unterliegt einer staatlichen Steuer in Höhe von:

14 EUR für einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren für Jugendliche über 15 Jahre und Erwachsene;
10 EUR für einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren für Kinder zwischen 4 und 15 Jahren;
5 EUR für einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren für Kinder unter 4 Jahren.
Diese Beträge erhöhen sich um 20 EUR, wenn der Antrag bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs gestellt wird. Bei Anträgen bei Gemeinden können zu diesen Beträgen kommunale Kanzleigebühren hinzukommen.

Bei einer beschleunigten Beantragung beträgt die Gebühr 45 Euro, unabhängig vom Beantragungsort und der Gültigkeitsdauer der Karte.

ZAHLUNGSVERFAHREN
Die Steuer sollte frühestens 6 Monate vor der Antragstellung und spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt werden.

Die Steuer muss vor Antragstellung entweder online oder per Banküberweisung bzw. Bareinzahlung auf folgendes Konto entrichtet werden: CCPL-Nr. IBAN LU44 1111 7028 7715 0000, BIC-Code CCPLLULL, Empfänger:

TS-CE CTIE
CARTES D’IDENTITES
BP 1111
L-1011 Luxemburg
Bei Überweisungen aus einem Land außerhalb der SEPA-Zone muss das Kästchen „OUR“ (d. h. alle Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers) angekreuzt werden.

Banküberweisungsgebühren gehen in keinem Fall zu Lasten des Empfängers.

Der Zahlungsbeleg ist bei der Antragstellung vorzulegen. Bei Überweisungen oder Barzahlungen sind unbedingt Name und Vorname des Ausweisinhabers im dafür vorgesehenen Feld anzugeben.
Bei Mehrfachanträgen durch mehrere Familienmitglieder kann der Gesamtbetrag mit einer einzigen Überweisung bezahlt werden. Der Zahlungsbeleg muss jedoch die Namen und Vornamen aller Beteiligten enthalten.
Personen, die ihren Antrag beim eID-Antragsdienst des CTIE (Centre des technologies de l’information de l’État) einreichen, können die entsprechende Gebühr vor Ort per Kredit- oder Debitkarte bezahlen.

Sie können die Zahlung auch mit Ihrem Smartphone über die Digicash-App Ihrer Bank tätigen. Scannen Sie dazu einfach den QR-Code auf dem Brief, den Sie per Post erhalten haben, und bestätigen Sie die Zahlung mit Ihrem Fingerabdruck oder Ihrer PIN.

Es ist auch möglich, die Karte beim eID-Anwendungsservice des Government IT Centre zu bezahlen, indem Sie Ihr Smartphone an das Digicash-Terminal halten.

RÜCKERSTATTUNG BEI FEHLERHAFTER ÜBERWEISUNG
Im Falle einer fehlerhaften Überweisung kann eine Rückerstattung schriftlich (per Brief, E-Mail) beim Helpdesk von Guichet.lu beantragt werden. Der Antrag muss eine Begründung, eine Kopie der Überweisung sowie die Kontonummer (IBAN und BIC) und den Namen des Kontoinhabers enthalten.

VORGEHENSWEISE
BEI ​​DER BEANTRAGUNG EINES PERSONALAUSWEISES – ANTRAG
DURCH EINWOHNER
Einwohner Luxemburgs können bei ihrer Gemeindeverwaltung oder beim eID-Antragsdienst des CTIE einen Personalausweis beantragen.

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige müssen verschiedene Situationen unterschieden werden:

Das Kind wohnt an derselben Adresse wie beide Elternteile:
Der Antrag kann von jedem Elternteil gestellt werden.
Wird zur Antragstellung eine Vollmacht an einen Dritten erteilt, kann diese von jedem Elternteil unterschrieben werden.
Das Kind wohnt nur bei einem Elternteil und der andere Elternteil wohnt an einer anderen Adresse:
Der Antrag kann von dem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind wohnt.
Der Antrag kann von dem anderen Elternteil gestellt werden, sofern dieser eine Vollmacht des Elternteils hat, bei dem das Kind wohnt.
Wird zur Antragstellung eine Vollmacht an einen Dritten erteilt, muss diese von dem Elternteil unterschrieben werden, bei dem das Kind wohnt.
Das Kind wohnt bei keinem der beiden Elternteile: Es wird vermutet, dass das Kind unter Vormundschaft steht, und die Person, die den Reisepass beantragt, muss die elterliche Sorge nachweisen. Dies gilt auch für die Eltern des Kindes.
Volljährige, nicht geschäftsfähige Personen müssen außerdem von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

Aus Sicherheitsgründen ist für die Beantragung eines Personalausweises weiterhin die persönliche Anwesenheit des zukünftigen Inhabers bei der Registrierung erforderlich, auch wenn es sich um einen Personalausweis für ein Baby handelt.
Antragsteller und gegebenenfalls ihre Kinder müssen ihre Zahlungsbestätigung (siehe Abschnitt „Kosten“ oben) vorlegen und den Antrag persönlich beim eID-Antragsdienst des CTIE oder beim Einwohnermeldeamt ihrer Wohngemeinde einreichen (Registrierung).

MIT DEM ANTRAG EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

den Nachweis über die Zahlung der Steuer;
gegebenenfalls den alten Personalausweis;
bei Verlust, Diebstahl oder Vernichtung des alten Personalausweises muss der Antragsteller eine polizeiliche Erklärung vorlegen.
Das Foto auf dem Ausweis wird in der Regel vor Ort aufgenommen, daher ist es nicht notwendig, ein Foto mitzubringen.

Personen, die jedoch ein eigenes Foto verwenden möchten (sofern es aktuell ist und den ICAO-Standards entspricht), müssen ihren Antrag beim eID-Antragsservice des Government IT Centre einreichen. Von professionellen Fotografen aufgenommene Fotos entsprechen in der Regel den ICAO-Standards.

Bei Neugeborenen kann es mit herkömmlicher Fotoausrüstung sehr schwierig sein, sie zu fotografieren. Eltern können sich daher dafür entscheiden, das Foto von einem professionellen Fotografen machen zu lassen und anschließend den Antrag auf einen Personalausweis beim eID-Antragsdienst des CTIE einzureichen.

NAMEN AUF DEM AUSWEIS
Es ist zu beachten, dass:

Die im Antrag angegebenen Nachnamen und Vornamen müssen denen im Nationalen Register natürlicher Personen entsprechen.
Wer den Namen seines Ehepartners auf dem Personalausweis angeben lassen möchte, muss dies bei der Antragstellung beantragen.
UNTERSCHRIFT
Am Ende des Registrierungsprozesses validiert der Antragsteller die Daten auf einem vorausgefüllten Formular und unterschreibt es.

Bei Unterschriftsunfähigen sowie Minderjährigen unter 6 Jahren wird die Unterschrift durch das Wort „dispensé“ (befreit) ersetzt.

AUSSTELLUNG DES PERSONALAUSWEISES
Der Personalausweis kann nach einer Frist von 10 Werktagen bei der Antragstellung unter Vorlage der Antragsquittung abgeholt werden.

Der Personalausweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zuständigen Behörden behalten sich vor, den Personalausweis nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.

Antragsteller können auf der Antragsquittung den Namen und Vornamen einer Drittperson angeben, die den Personalausweis an ihrer Stelle abholt. Diese Drittperson muss bei der Abholung des Personalausweises die Quittung mit ihrem Namen und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

Der Ausweis hat die Form einer 85 x 53 mm großen Plastikkarte und verfügt über Sicherheitselemente sowie sichere Druckfunktionen.

BEANTRAGUNG EINES PERSONALAUSWEISES – ANTRAG
DURCH NICHT-ANSÄSSIGE
Luxemburger Staatsbürger, die im Ausland leben, können einen Personalausweis beantragen, um:

den eID-Antragsdienst des CTIE (Centre des technologies de l’information de l’État);
eine diplomatische oder konsularische Vertretung Luxemburgs (Honorarkonsulate sind hierfür nicht zuständig).
Antragsteller müssen im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen sein.
Bei der Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige sind verschiedene Situationen zu unterscheiden:

Das Kind wohnt an derselben Adresse wie beide Elternteile:
Der Antrag kann von jedem Elternteil gestellt werden.
Wird zur Antragstellung eine Vollmacht an einen Dritten erteilt, kann diese von jedem Elternteil unterschrieben werden.
Das Kind wohnt nur bei einem Elternteil und der andere Elternteil wohnt an einer anderen Adresse:
Der Antrag kann von dem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind wohnt.
Der Antrag kann von dem anderen Elternteil gestellt werden, sofern dieser eine Vollmacht des Elternteils hat, bei dem das Kind wohnt.
Wird zur Antragstellung eine Vollmacht an einen Dritten erteilt, muss diese von dem Elternteil unterschrieben werden, bei dem das Kind wohnt.
Das Kind wohnt bei keinem der beiden Elternteile: Es wird vermutet, dass das Kind unter Vormundschaft steht, und die Person, die den Reisepass beantragt, muss die elterliche Sorge nachweisen. Dies gilt auch für die Eltern des Kindes.
Volljährige, nicht geschäftsfähige Personen müssen außerdem von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

Aus Sicherheitsgründen ist für die Ausstellung des Personalausweises weiterhin die persönliche Anwesenheit des künftigen Inhabers bei der Registrierung erforderlich, auch wenn es sich um einen Babyausweis handelt.

Antragsteller und gegebenenfalls ihre Kinder müssen ihre Zahlungsbestätigung (siehe Abschnitt „Kosten“ oben) vorlegen und sich persönlich beim eID-Antragsdienst des CTIE oder beim Einwohnermeldeamt ihrer Wohngemeinde bewerben (Anmeldevorgang).

MIT DEM ANTRAG EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

den Nachweis über die Zahlung der Steuer;
ein Ausweisdokument: ein gültiger Reisepass oder Personalausweis oder, falls nicht vorhanden, ein Staatsangehörigkeitsnachweis;
ein aktuelles (nicht älter als 3 Monate) Dokument der Wohngemeinde, aus dem die Anschrift und die Zusammensetzung des Haushalts hervorgehen (Wohnsitzbescheinigung, Haushaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung usw.); oder eine eidesstattliche Erklärung der Gemeindeverwaltung des Wohnorts;
bei Minderjährigen, in deren Namen der Antrag gestellt wird: ein Dokument, aus dem der Wohnsitz des Minderjährigen hervorgeht;
eine Heiratsurkunde, wenn der Antragsteller möchte, dass der Name des Ehepartners auf dem Personalausweis erscheint und dieser nicht im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist;
bei Verlust, Diebstahl oder Vernichtung des alten Personalausweises muss der Antragsteller eine polizeiliche Erklärung vorlegen.
Bei Anträgen, die beim CTIE eingereicht werden, werden die Fotos in der Regel vor Ort gemacht. Antragsteller können jedoch ein eigenes Foto mitbringen, das aktuell sein und den ICAO-Standards entsprechen muss.

Bei Neugeborenen kann es mit herkömmlicher Fotoausrüstung sehr schwierig sein, sie zu fotografieren. Eltern können sich daher dafür entscheiden, das Foto von einem professionellen Fotografen machen zu lassen und anschließend den Antrag auf einen Personalausweis beim eID-Antragsdienst des CTIE einzureichen.

Personen, die einen Personalausweis bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung beantragen, müssen zudem ein den ICAO-Standards entsprechendes Lichtbild vorlegen.

NAMEN AUF DEM AUSWEIS
Es ist zu beachten, dass:

Die im Antrag angegebenen Nachnamen und Vornamen müssen denen im Nationalen Register natürlicher Personen entsprechen.
Wer den Namen seines Ehepartners auf dem Personalausweis angeben lassen möchte, muss dies bei der Antragstellung beantragen.
UNTERSCHRIFT
Am Ende des Registrierungsprozesses validiert der Antragsteller die Daten auf einem vorausgefüllten Formular und unterschreibt es.

Bei Unterschriftsunfähigen sowie Minderjährigen unter 6 Jahren wird die Unterschrift durch das Wort „dispensé“ (befreit) ersetzt.

AUSSTELLUNG DES PERSONALAUSWEISES
Der Personalausweis muss bei der Antragstellung abgeholt werden.

Antragsteller können auf der Antragsquittung den Namen und Vornamen einer Drittperson angeben, die den Personalausweis an ihrer Stelle abholt. Diese Drittperson muss bei der Abholung des Personalausweises die Quittung mit ihrem Namen und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

Der Personalausweis kann nach einer Frist von 10 Werktagen bei der Antragstellung unter Vorlage der Antragsquittung abgeholt werden.

Der Personalausweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zuständigen Behörden behalten sich vor, den Personalausweis nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.

BESCHLEUNIGTES VERFAHREN
Antragsteller können einen neuen Personalausweis auch im beschleunigten Verfahren erhalten. Der Antragsteller muss dann den Grund für die Dringlichkeit angeben.

Luxemburgische Staatsbürger mit Wohnsitz in Luxemburg können ihren Antrag bei ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim eID-Antragsdienst des Zentrums für Informationstechnologien des Staates einreichen.

Personen, die ein eigenes Foto verwenden möchten (sofern es aktuell ist und den ICAO-Standards entspricht), müssen ihren Antrag beim eID-Antragsdienst des Government IT Centre einreichen.

Luxemburgische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können einen Antrag beim eID-Antragsdienst des CTIE oder bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in ihrem Wohnsitzland stellen. Ist eine solche Vertretung nicht vorhanden, wenden Sie sich bitte an die für ihr Wohnsitzland zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung Luxemburgs im Ausland. Dem Antrag sind Dokumente zum Nachweis der Auslandsadresse sowie ein aktuelles, den ICAO-Standards entsprechendes Passfoto beizufügen.

Im Schnellverfahren beantragte Personalausweise können erst 3 Werktage nach dem Antragsdatum beim eID-Antragsdienst des CTIE abgeholt werden.

Der Personalausweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zuständigen Behörden behalten sich vor, den Personalausweis nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.

ELEKTRONISCHE ZERTIFIKATE DES PERSONALAUSWEISES
Der Personalausweis enthält neben den mit bloßem Auge erkennbaren persönlichen Daten auch elektronisch lesbare Daten auf einem kontaktlosen Chip. Zu diesen Daten gehören:

die Adresse des Inhabers;
die Identifikationsnummer (13-stellige Zahl) des Inhabers;
die Authentifizierungs- und elektronischen Signaturzertifikate sowie die zugehörigen privaten Schlüssel.
Der Zugriff auf die elektronischen Daten ist durch kryptografische Sicherheitsmechanismen geschützt.

Die Zertifikate beinhalten:

Ein Signaturzertifikat ermöglicht die elektronische Signatur von Dokumenten und Online-Transaktionen mit der Garantie, dass die elektronische Signatur den gleichen Rechtswert hat wie eine handschriftliche Unterschrift.
Ein Authentifizierungszertifikat ermöglicht den einfachen Zugriff auf verschiedene staatliche und private Online-Anwendungen mit maximaler Sicherheit.
AKTIVIERUNG UND ZUGRIFF
Zur Authentifizierung und elektronischen Signatur kann der volljährige Ausweisinhaber die Aktivierung der elektronischen Zertifikate bei der Beantragung des Ausweises und nur bei diesem Zeitpunkt beantragen. In diesem Fall muss der Nutzer eine Kontakt-E-Mail-Adresse angeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zertifikate akzeptieren.

Minderjährige ab 15 Jahren können ihre Zertifikate auf Antrag eines Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters aktivieren lassen. Der Erziehungsberechtigte unterschreibt anschließend den Aktivierungsantrag und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Zertifikate.

Für Minderjährige unter 15 Jahren und nicht geschäftsfähige Erwachsene können diese Elemente nicht aktiviert werden.

Der eID-Anwendungsdienst des CTIE sendet den Sicherheitscode an die Personen, die zur Aktivierung der Zertifikate, der Authentifizierungsschlüssel und der elektronischen Signatur berechtigt sind.

Der Zugriff auf die elektronischen Zertifikate ist möglich über:

Ein Kartenlesegerät, erhältlich beim eID-Anwendungsdienst des CTIE;
die Installation einer speziellen Software auf dem Computer des Inhabers;
ein nur dem Inhaber bekannter Sicherheitscode.
Der Inhaber eines Personalausweises kann jederzeit die Aussetzung, die Reaktivierung eines gesperrten Zertifikats oder den Widerruf seines Zertifikats beantragen. Die Aussetzung oder der Widerruf von Authentifizierungs- und Signaturzertifikaten hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Personalausweises.

Personen, die nach der Aktivierung ihrer elektronischen Zertifikate ihre E-Mail-Adresse ändern oder feststellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse falsch ist, können bei LuxTrust eine Anfrage zur Änderung der E-Mail-Adresse stellen, um eID-Benachrichtigungen an eine gültige Adresse senden zu lassen.

GÜLTIGKEITSDAUER DES PERSONALAUSWEISES
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem Alter des Inhabers:

für Jugendliche über 15 Jahre und Erwachsene: Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre;
für Kinder zwischen 4 und 15 Jahren: Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 5 Jahre;
für Kinder unter 4 Jahren: Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 2 Jahre.
PERSONALAUSWEISVERLÄNGERUNG
Der Antrag auf Verlängerung oder Ersatz des Personalausweises ist vom Antragsteller (oder von einem sorgeberechtigten Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Erwachsenen) schnellstmöglich persönlich bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Die Erneuerung des luxemburgischen Personalausweises ist in folgenden Fällen erforderlich:

Ablauf der auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdauer;
Adressenänderung (auch innerhalb der gleichen Gemeinde);
der Lichtbildausweis des Inhabers entspricht nicht mehr seinem gegenwärtigen Aussehen;
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Personalausweises;
Änderung des/der Namen oder Vornamen sowie bei Hinzufügung oder Streichung des Namens eines lebenden oder verstorbenen Ehepartners/einer lebenden Ehepartnerin;
Änderung der Identifikationsnummer.
RÜCKGABE EINES PERSONALAUSWEISES
Bei der Erneuerung eines Personalausweises muss der alte Ausweis zur Ungültigmachung an die Gemeindeverwaltung des Wohnorts oder an den eID-Antragsdienst des Regierungsinformationszentrums oder an eine diplomatische oder konsularische Vertretung zurückgegeben werden.

ID Cards

Fake, Real