DEUTSCHER PERSONALAUSWEIS FÜR ANTRAGSTELLER ÜBER 16 JAHRE
elektronischer Personalausweis
© Bundesministerium des Innern.
Anträge auf einen deutschen Personalausweis können ausschließlich persönlich bei der für Ihr Heimatbundesland zuständigen Botschaft oder dem Generalkonsulat während der Öffnungszeiten nach Online-Terminvereinbarung gestellt werden. Der Druck des deutschen Personalausweises erfolgt in der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von maximal 4-6 Wochen. Ist eine Namenserklärung erforderlich (siehe unten), kann sich die Bearbeitungszeit erheblich ändern.
Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre für ältere Antragsteller.
Ab 16 Jahren kann der Personalausweis selbstständig und ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Für die Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt (Original + 1 Fotokopie):
ausgefülltes Antragsformular
AntragsformularPDF / 694 KB
zwei identische biometrische Passfotos aktuellen Datums (Bitte beschneiden Sie die Fotos nicht selbst!)
Musterfotos für ReisepässePDF / 550 KB
Ihre Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (es reicht nicht aus, wenn auf der US-Geburtsurkunde nur das County genannt wird, es ist dann zusätzlich ein „proof of birth letter“ des Krankenhauses mit Angabe des Ortes vorzulegen)
bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
bisheriger Reisepass (Datenseite mit Foto) / Personalausweis
gültiger Aufenthaltstitel in den USA (US Resident Alien Card, US Residence Visa, US-Reisepass, US Certificate of Birth Abroad oder US Citizenship Certificate) Inhaber einer Green Card ohne Ablaufdatum
falls der Nachname in Ihrem bisherigen Reisepass oder Personalausweis nicht mit Ihrem aktuellen Nachnamen übereinstimmt, legen Sie bitte zusätzliche Nachweise über Ihre Namensführung vor. Ggf. ist eine Namenserklärung abzugeben. Angaben zur Namensführung
ggf. Bescheinigung über die Gültigkeit der Namensführung
ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde ggf.
US-Einbürgerungsurkunde mit Beibehaltungsgenehmigung
Ihren US-Führerschein oder eine auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung eines Versorgungsunternehmens als Meldenachweis
ggf. Abmeldebescheinigung Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland, sofern diese in Ihrem letzten Reisepass eingetragen ist
ggf. Ihre deutsche Promotionsurkunde, sofern Sie Ihren Doktorgrad in Ihren Reisepass eintragen lassen möchten
Personalausweisgebühr
Wir weisen darauf hin, dass Ihr Personalausweisantrag ohne vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen nicht bearbeitet werden kann. Sollten Sie nicht alle erforderlichen Formulare und Nachweise mitbringen, kann es zu einer Terminverschiebung kommen und die Bearbeitung Ihres Antrags verzögert sich.
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass oder Personalausweis bei einer anderen deutschen Auslandsvertretung in den USA erhalten haben, bitten wir Sie, die oben genannten Unterlagen (mit Ausnahme der Abmeldebescheinigung) erneut einzureichen. Bringen Sie insbesondere auch Geburtsurkunden, Namenserklärungen und Heiratsurkunden mit. Ohne diese Unterlagen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden!
Diese Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Fälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt der möglichen Konstellationen können Abweichungen im Einzelfall auftreten und ggf. zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
GEBÜHREN
Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren
NAMENSERKLÄRUNG
Wenn sich Ihr Name seit Ihrem letzten Passantrag geändert hat, ist möglicherweise eine Namenserklärung erforderlich, bevor ein Pass ausgestellt werden kann. Gegebenenfalls ist ein Termin erforderlich. Weitere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier:
Namensrecht
TERMINVEREINBARUNG
Für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises ist eine Terminvereinbarung mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in den USA erforderlich. Wenn Sie sowohl einen Reisepass als auch einen Personalausweis beantragen möchten, müssen Sie zwei Termine vereinbaren, einen für jeden Antrag. Bitte beachten Sie die Informationen zum richtigen Terminverfahren bei der für Ihr Heimatland zuständigen deutschen Auslandsvertretung: Terminvereinbarung