FINNISCHER PERSONALAUSWEIS

Bei der Antragstellung in einer polizeilichen Zulassungsstelle ist stets die persönliche Anwesenheit der antragstellenden Person erforderlich. Dies gilt sowohl für die elektronische Antragstellung, bei der zur Identifizierung eine polizeiliche Zulassungsstelle aufgesucht werden muss, als auch für die gesamte Antragstellung in einer polizeilichen Zulassungsstelle.

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Antrag auf einen finnischen Personalausweis

Anträge auf einen finnischen Personalausweis können über die elektronischen Dienste der Polizei oder persönlich bei einer polizeilichen Lizenzstelle Ihrer Wahl gestellt werden. Am einfachsten geht dies online:

1. Lassen Sie sich in einem Fotostudio fotografieren, das Ihr Passfoto elektronisch an die Polizei übermitteln kann. Einen Fotografen in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.lupakuvienvastaanotto.fi/kuvaamoluettelo

2. Füllen Sie den Antrag online aus: www.poliisi.fi/e-services. Fügen Sie Ihrem Antrag den Fotoabrufcode bei, den Sie vom Fotografen erhalten haben. Bezahlen Sie die Antragsgebühr online.

3. In manchen Fällen ist nur der elektronische Antrag erforderlich. In anderen Fällen muss der Antragsteller zusätzlich zum Antrag eine polizeiliche Lizenzstelle aufsuchen, um sich vor der Bearbeitung des Antrags identifizieren zu lassen. Beim Ausfüllen des Antrags wird Ihnen vom System mitgeteilt, ob ein Besuch bei der polizeilichen Lizenzstelle erforderlich ist. Ist ein Besuch erforderlich, wird Ihr Antrag erst nach dem Besuch bearbeitet. Vermeiden Sie Warteschlangen, indem Sie vorab einen Termin vereinbaren: https://asiointi.poliisi.fi/ajanvaraus-fe.

Sie können den gesamten Antrag auch bei der polizeilichen Zulassungsstelle einreichen. Die Online-Einreichung ist jedoch günstiger und schneller. Die günstigere Gebühr fällt auch dann an, wenn für die elektronische Antragstellung ein Besuch bei der polizeilichen Zulassungsstelle erforderlich ist. Ein elektronischer Antrag kann nicht ohne ein digitales Foto eingereicht werden, das der Fotograf direkt an die Polizei übermittelt. Das digitale Foto kann auch verwendet werden, wenn Sie den gesamten Antrag bei einer Zulassungsstelle einreichen.

Ein dem Antrag beigefügtes Passfoto darf nicht älter als sechs Monate sein

Wenn Sie gleichzeitig einen finnischen Personalausweis und einen Reisepass beantragen, wird für die Karte eine niedrigere Gebühr als üblich erhoben. Dies gilt sowohl für Online-Anträge als auch für Anträge bei einer Führerscheinstelle.

Finnische Personalausweise für finnische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland werden von den finnischen Auslandsvertretungen und nicht von der Polizei ausgestellt. Die Nutzung der elektronischen Dienste der Polizei aus dem Ausland ist nicht verboten, jedoch kann nicht der gleiche Service wie in Finnland garantiert werden. Online eingereichte Anträge werden auch online bezahlt. Die Zahlung per Kreditkarte ist mit den gängigsten Kreditkarten möglich. Ein unbezahlter Antrag wird nicht bearbeitet und kann vom Führerscheinbeamten nicht bearbeitet werden.

Weitere Informationen zur Beantragung eines finnischen Personalausweises
Verwendung des finnischen Personalausweises
Servicepreisliste
FINNISCHER PERSONENAUSWEIS FÜR MINDERJÄHRIGE
Sie können entweder einen normalen Personalausweis für Minderjährige erhalten, der sowohl für Reisen als auch zur Identifizierung in Online-Diensten verwendet werden kann, oder einen speziellen Personalausweis für Minderjährige, der nicht für Reisen verwendet werden kann und nicht über einen Chip zur Online-Identifizierung verfügt. In beiden Fällen kann der Antrag online auf dieselbe Weise ausgefüllt werden wie der Antrag eines Erwachsenen. Für einen normalen Personalausweis benötigt ein Minderjähriger die Zustimmung aller seiner Erziehungsberechtigten, und wenn der Antragsteller unter 15 Jahre alt ist, muss ihn mindestens ein Erziehungsberechtigter beim Identifizierungstermin begleiten. Minderjährige ab 15 Jahren können die Lizenzservicestelle der Polizei alleine aufsuchen, solange sie eine schriftliche Zustimmung der Eltern vorlegen können und ihre Identität überprüft werden kann. Die Identität eines Minderjährigen wird normalerweise anhand eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises überprüft.

Die Identität von Personen unter 18 Jahren kann auch anhand ihres Erziehungsberechtigten überprüft werden. In diesem Fall wird die Identität des Erziehungsberechtigten anhand seines Ausweisdokuments (gültiger Reisepass oder Personalausweis) überprüft. Der oben erwähnte Minderjährigenausweis ohne Reiseberechtigung wird ebenfalls ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ausgestellt. In den eServices wird er der Einfachheit halber als „Minderjährigenausweis ohne Reiseberechtigung“ bezeichnet.

WANN IST EIN BESUCH NICHT ERFORDERLICH?
In den meisten Fällen kann der Antrag vollständig online gestellt werden, wenn die Identität des Pass- oder Personalausweisantragstellers durch die ausstellende Behörde nicht länger als sechs Jahre zurückliegt, der Antragsteller zum Zeitpunkt der Identifizierung mindestens 12 Jahre alt war und der Name des Antragstellers noch mit dem Namen im vorherigen Pass oder Personalausweis übereinstimmt. Trifft dies nicht auf Sie zu, können Sie Ihren Antrag auch elektronisch einreichen. Er wird jedoch erst bearbeitet, nachdem Sie sich bei einer polizeilichen Zulassungsstelle zur Identifizierung gemeldet haben. Beim Ausfüllen des Antrags wird Ihnen vom System mitgeteilt, ob Sie die polizeiliche Zulassungsstelle aufsuchen müssen. Minderjährige erfüllen die oben genannten Voraussetzungen selten, sodass für ihre Personalausweisanträge fast immer ein Besuch zur Identifizierung erforderlich ist.

PASSFOTO
Dem Personalausweisantrag muss ein Passfoto beigefügt werden. Am einfachsten ist es, das Foto über den Fotoserver der Führerscheinstelle an die Polizei zu übermitteln. Fast alle Fotografen können dies für Sie erledigen.

Der Fotograf, der das Foto bei der Polizei abgibt, erhält eine Quittung mit einem einmaligen Fotoabrufcode. Geben Sie diesen Code in Ihren Online-Personalausweisantrag ein oder bringen Sie ihn bei einem Besuch in einer polizeilichen Lizenzdienststelle mit. Sie können auch ein ausgedrucktes Foto verwenden, können den Antrag dann aber nicht elektronisch einreichen.

Ein dem Antrag beigefügtes Passfoto darf nicht älter als sechs Monate sein. Wurde Ihr Reisepass oder Personalausweis erst kürzlich ausgestellt und ist das darin enthaltene Foto weniger als sechs Monate alt, kann dasselbe Foto im neuen Antrag verwendet werden.

Die Qualität des Passfotos wird im Rahmen der Bearbeitung des Personalausweisantrags beurteilt. Eine Vorabprüfung der Fotos erfolgt nicht. Entspricht das Foto nicht den Anforderungen an ein Passfoto, bittet Sie der/die Sachbearbeiter/in, dem Antrag ein den Anforderungen entsprechendes Foto beizufügen.

Liste der Fotostudios, die Fotos elektronisch an die Polizei übermitteln können (auf Finnisch).
Anforderungen an Passfotos, die auch für Personalausweisfotos gelten.
MELDEN SIE DEN VERLUST ODER DIEBSTAHL IHRES PERSONALAUSWEISES IMMER
. Wenn Ihr Personalausweis verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie dies melden. Dies ist sehr wichtig, um Missbrauch zu verhindern. Senden Sie die Meldung über das elektronische Formular für die Anzeige einer Straftat oder wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle. Außerhalb Finnlands können Sie die Meldung bei einer diplomatischen Vertretung Finnlands einreichen. Nach der Verlustmeldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

IDENTIFIZIERUNG DES PERSONALAUSWEIS-ANTRAGS
Bei elektronischen Diensten erfolgt die Identifizierung des Antragstellers über Online-Banking-Zugangsdaten, eine Mobile ID oder ein Bürgerzertifikat. Verwenden Sie immer Ihren persönlichen Ausweis. Erziehungsberechtigte können sich auch für ihre minderjährigen Kinder ausweisen und einen Antrag stellen.

Bei einem Besuch in einer Führerscheinstelle müssen Antragsteller ihre Identität durch Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises nachweisen. Die Polizei kann den Antragsteller auch ohne diese Dokumente identifizieren, dies kann jedoch lange dauern. Wenn Sie keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, bringen Sie Ihren Führerschein und alle anderen Dokumente mit, die Ihrer Meinung nach zur Überprüfung Ihrer Identität verwendet werden könnten. Wenn Sie Ihren bisherigen, gültigen Personalausweis nicht mehr besitzen, müssen Sie ihn als verloren melden. Siehe „Verlorene/gestohlene Personalausweise“.

Auch ein Kleinkind, für das der Personalausweis bestimmt ist, muss bei der Antragstellung anwesend sein. Die Identität des Kindes kann durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis nachgewiesen werden. Erziehungsberechtigte können zur Identifizierung eines Jugendlichen unter 18 Jahren ihren eigenen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Weitere Informationen zur Identifizierung finden Sie im Abschnitt „Weitere Informationen zur Beantragung eines Personalausweises“.
ÄNDERUNGEN PERSÖNLICHER DATEN
Ein Personalausweis ist kein gültiges Reisedokument und kein gültiger Identitätsnachweis, wenn sich Ihr Name oder Ihre Personenkennziffer geändert hat und Ihr Personalausweis die alten Daten aufweist. Die Abholung eines neuen Dokuments ist eine Ausnahme, da das bisherige Dokument in der Regel akzeptiert wird.

Sobald die Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Personalausweisnummer im Bevölkerungsinformationssystem erfasst sind, sollten Sie sich auf die Beantragung eines neuen Personalausweises vorbereiten.

HANDELN IM AUFTRAG EINER ANDEREN PERSON
Die antragstellende Person muss bei der Antragstellung bei einer polizeilichen Zulassungsstelle stets persönlich anwesend sein. Dies gilt, wenn bei der elektronischen Antragstellung ein Besuch bei einer polizeilichen Zulassungsstelle zur Identifizierung erforderlich ist und wenn der gesamte Antrag bei einer polizeilichen Zulassungsstelle gestellt wird.

Ist der Antragsteller unter 15 Jahre alt, muss er beim Besuch einer Führerscheinstelle von mindestens einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Bei der Beantragung eines Personalausweises ist die Verwendung von Vollmachten nicht möglich. Mit einer Vollmacht kann der neue Personalausweis abgeholt werden.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige finden Sie im Abschnitt „Weitere Informationen zur Beantragung eines Personalausweises“.
VORÜBERGEHENDER FINNISCHER PERSONALAUSWEIS.
Die Polizei kann aus besonderen Gründen auch vorläufige Personalausweise ausstellen. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden stets sorgfältig und im Einzelfall geprüft.

Ein vorläufiger Personalausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, beispielsweise wenn die Identitätsdokumente verloren gegangen oder gestohlen wurden. In diesen Fällen ist der vorläufige Personalausweis grundsätzlich bis zur Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments gültig.

Antragsteller erhalten umgehend bei der Polizeidienststelle einen vorläufigen Personalausweis. Dieser ist maximal vier Monate gültig. Ein Passfoto für den vorläufigen Personalausweis kann nicht elektronisch übermittelt werden; für die Beantragung sind zwei Papierfotos erforderlich. Der vorläufige Personalausweis verfügt nicht über einen Chip und kann daher nicht für die Nutzung der eServices verwendet werden.

Darüber hinaus können vorläufige Personalausweise nicht als Reisedokumente verwendet werden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Personalausweisarten finden Sie im Abschnitt „Merkmale finnischer Personalausweise“. AUSWEIS
FÜR AUSLÄNDER:
Die Polizei kann Personalausweise an ausländische Staatsbürger ausstellen, die ihren ständigen Wohnsitz in Finnland haben, deren Daten im Bevölkerungsinformationssystem erfasst sind und die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte verfügen oder deren Aufenthaltsrecht registriert ist. Außerdem muss die Identität des Antragstellers zuverlässig überprüft werden können. Personalausweise für ausländische Staatsbürger werden für einen Zeitraum von fünf Jahren oder bis zum Ablauf der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte des Antragstellers ausgestellt, je nachdem, was früher eintritt. Personalausweise für Ausländer können nicht als Reisedokumente verwendet werden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Personalausweisarten finden Sie im Abschnitt „Merkmale finnischer Personalausweise“.
PERSONALAUSWEIS OHNE REISERECHT
Ein finnischer Staatsbürger erhält einen Personalausweis, der grundsätzlich ein Reisedokument ist. Ausnahmen bilden der spezielle Personalausweis für Minderjährige (siehe Informationen auf dieser Seite) und ein vorläufiger Personalausweis, die kein Reisedokument sind. Außerdem kann ein gewöhnlicher Personalausweis einem finnischen Staatsbürger unter bestimmten Bedingungen ohne Reiserecht ausgestellt werden. Dies ist der Fall, wenn die Voraussetzungen für die Verweigerung eines Personalausweises aufgrund einer Straftat, Freiheitsstrafe oder Wehrpflicht vorliegen oder gegen den Antragsteller ein Reise- oder Ausreiseverbot verhängt wurde.

LIEFERUNG VON AUSWEISKARTEN:
Normale Ausweise werden in einem verschlossenen Umschlag an ein Matkahuolto-Büro oder das Büro eines Matkahuolto-Subunternehmers Ihrer Wahl geliefert. Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereitliegt. Die Benachrichtigung enthält eine Sendungsverfolgungsnummer. Zur Abholung Ihres Ausweises benötigen Sie einen Identitätsnachweis und die Sendungsverfolgungsnummer. Die Identitätsprüfung erfolgt anhand eines von den finnischen Behörden ausgestellten Reisepasses oder Personalausweises.

Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen, Ihren Personalausweis in Ihrem Namen abzuholen. Es gelten jedoch strengere Ausweisregeln: Die Person muss stets einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen. Ein abgelaufener Reisepass oder Personalausweis wird in diesem Fall nicht akzeptiert. Erziehungsberechtigte können die Personalausweise ihrer Kinder auch ohne Vollmacht abholen.

Die Bearbeitungszeit beträgt fünf bis acht Werktage. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen und zusätzlich eine polizeiliche Zulassungsstelle aufsuchen müssen, wird Ihr Antrag erst nach Ihrem Besuch bearbeitet und die Bearbeitungszeit ab diesem Zeitpunkt berechnet. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge die Bearbeitung verzögern. In Stoßzeiten kann die Bearbeitungszeit etwas länger sein.

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