GRIECHISCHER PERSONALAUSWEIS

SO BEANTRAGEN SIE EINEN GRIECHISCHEN PERSONALAUSWEIS: Wenden Sie sich mit allen erforderlichen Unterlagen an einen der unten aufgeführten Beamten in Griechenland oder im Ausland. Für die Bezirke Attika und Thessaloniki wenden Sie sich bitte an die Sicherheitsbehörde des Wohnorts der betreffenden Person. Für den Rest des Landes wenden Sie sich bitte an die Unterabteilung oder Sicherheitsbehörde

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SO BEANTRAGEN SIE EINEN GRIECHISCHEN PERSONALAUSWEIS:
Suchen Sie einen der unten aufgeführten Beamten in Griechenland oder im Ausland mit allen erforderlichen Unterlagen auf.
Für die Bezirke Attika und Thessaloniki wenden Sie sich bitte an die Sicherheitsbehörde des Wohnorts der betreffenden Person.
Für den Rest des Landes an die Unterabteilung oder Sicherheitsbehörde des Wohnorts der betreffenden Person.
Wo diese Dienste nicht funktionieren, werden Personalausweise von der Polizei am Wohnort der betreffenden Person ausgestellt. Bei
Auslandsbeantragung wenden Sie sich bitte an die Botschaft/das Konsulat (nur in Deutschland und Zypern).
Fordern Sie ein Antragsformular für einen griechischen Personalausweis an und füllen Sie es korrekt aus.
Füllen Sie eine Erklärung (Dilosi) aus, unterschreiben Sie Ihre Absicht, einen Personalausweis zu erhalten, oder die Anwesenheit eines Zeugen ist erforderlich, und entrichten Sie die Stempelgebühr.
Reichen Sie diese zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Beamten ein, der sie überprüft.
Der zuständige Beamte nimmt dann gegebenenfalls Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke) auf und verarbeitet Ihre Daten.
Wenn alle Angaben korrekt sind, erhalten Sie den Personalausweis noch am selben Tag oder einige Tage später.
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ERFORDERLICHE DOKUMENTE[BEARBEITEN]
Zwei aktuelle Schwarzweißfotos (für den Ausweis) im Format 3,6 x 3,6 cm.
Antrag – Eidesstattliche Erklärung über die von Amts wegen erfolgte Abfrage der Daten des Antragstellers im Integrierten Informationssystem des Nationalen Bevölkerungsregisters (OCPED) des Innenministeriums, ausgedruckt und dem Antragsteller in gedruckter Form zur Unterschrift vorgelegt. Die Datenabfrage über das (UCITS) findet in folgenden Fällen keine Anwendung:
Die Gemeinde, in deren Registern der Antragsteller eingetragen ist, verfügt über keinen Internetzugang im Integrierten Informationssystem des Nationalen Bevölkerungsregisters (OCPED), und
es ist nicht möglich, den Zugang zum Integrierten Informationssystem des Nationalen Bevölkerungsregisters (POPs) der Gemeinde mit den Gemeinden, in denen der Antragsteller eingetragen ist, zu verbinden.
Der Antrag auf einen Personalausweis ist von der ausstellenden zuständigen Behörde auf Grundlage der Identität der betreffenden Person auszufüllen, wie sie durch das Integrierte Inlandsinformationssystem des Innenministeriums oder durch die Geburtsurkunde nachgewiesen wird. Der Antrag ist auszudrucken und dem Antragsteller in Papierform zur Unterschrift vorzulegen.
Bescheinigung des Krankenpflege- oder Gesundheitslabors für Blutgruppe und RHESUS (falls Sie auf Ihrer Karte aufgeführt werden möchten).
Ein Reisedokument oder ein anderes Dokument einer in- oder ausländischen Behörde, aus dem der vorherige Eintrag von „NAME, VORNAME UND NAME“ der betreffenden Person in lateinischen Buchstaben hervorgeht (falls Sie die oben genannten Elemente abweichend vom ELOT 743-Standard wünschen, geben Sie bei der Abgabe einer verantwortlichen Erklärung an).
Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Beglaubigung der Angaben des Antragstellers durch einen Zeugen erforderlich. Im Falle eines Minderjährigen wird dies durch ein Elternteil oder dessen Erziehungsberechtigten oder Vormund beglaubigt.

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